Die Kosten einer Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine Behandlung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Wird der Antrag auf Psychotherapie vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt, kann die Behandlung in vielen Fällen auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt und weiterhin über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Die Kosten einer Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Eine Behandlung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Wird der Antrag auf Psychotherapie vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt, kann die Behandlung in vielen Fällen auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt und weiterhin über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.
Privatversicherte sowie beihilfeberechtigte Patient:innen werden gebeten, sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls bei der Beihilfestelle über die jeweiligen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.