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Häufig gestellte Fragen

Was ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie?

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei emotionalen, psychischen oder Verhaltensproblemen. Ziel ist es, Belastungen zu verstehen, Ressourcen zu stärken und gemeinsam Wege zur Verbesserung der Situation zu entwickeln.

Wann kann eine Psychotherapie sinnvoll sein?

Eine Therapie kann hilfreich sein, wenn Kinder oder Jugendliche über einen längeren Zeitraum unter Belastungen leiden, zum Beispiel bei:

  • Ängsten oder starken Sorgen
  • Traurigkeit oder depressiven Symptomen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen
  • Schulproblemen
  • sozialen Schwierigkeiten
  • Schlafproblemen
  • psychosomatischen Beschwerden (z. B. Bauch- oder Kopfschmerzen)
  • belastenden Lebensereignissen oder familiären Veränderungen
Braucht mein Kind eine Überweisung?

In der Regel ist keine Überweisung notwendig. Ein erster Termin kann direkt vereinbart werden.

Wie läuft der erste Termin ab?

Beim Erstgespräch lernen sich Therapeut:in, Kind/Jugendliche:r und Eltern kennen. Es wird besprochen, welche Schwierigkeiten bestehen, welche Fragen es gibt und wie das weitere Vorgehen aussehen könnte.

Was brauche ich zum Erstgespräch?

Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – folgende Unterlagen mit:

  • ausgefülltes Anmeldeformular
  • Datenschutzformular
  • mögliche Vorbefunde (z. B. Arztberichte, Diagnostikberichte oder frühere Therapieunterlagen)
  • aktuelles Schulzeugnis

Diese Unterlagen helfen dabei, einen ersten umfassenden Eindruck zu erhalten.

Ist auch eine Online-Therapie möglich?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Termine auch per Videosprechstunde stattfinden. Ob eine Online-Behandlung sinnvoll und möglich ist, hängt unter anderem vom Alter des Kindes bzw. Jugendlichen, vom individuellen Anliegen sowie vom Behandlungsverlauf ab.

Die Entscheidung wird gemeinsam besprochen. Nicht jeder Termin eignet sich gleichermaßen für ein Online-Format. In manchen Fällen kann die Videosprechstunde ergänzend eingesetzt werden, beispielsweise zur besseren Vereinbarkeit im Alltag oder in besonderen Situationen.

Die Durchführung erfolgt über eine datenschutzkonforme und zertifizierte Plattform.

Müssen Eltern bei der Therapie dabei sein?

Die Eltern werden – abhängig vom Alter des Kindes und den therapeutischen Zielen – in die Behandlung einbezogen. Besonders bei jüngeren Kindern spielt die Zusammenarbeit mit den Eltern eine wichtige Rolle.

Jugendliche können ab dem 16. Lebensjahr Termine in der Regel auch alleine wahrnehmen. Hierfür ist jedoch grundsätzlich das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.

Wie geht es nach dem Erstgespräch weiter?

Nach dem Erstgespräch folgen in der Regel zunächst sogenannte psychotherapeutische Sprechstunden. Diese dienen dazu, die aktuelle Situation genauer zu erfassen und einzuschätzen, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll und notwendig ist.

Im weiteren Verlauf können probatorische Sitzungen stattfinden. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der gemeinsamen Klärung der Therapieziele. Zudem wird häufig eine ausführlichere Diagnostik durchgeführt, beispielsweise durch Gespräche, Fragebögen oder standardisierte Verfahren.

Anschließend wird gemeinsam entschieden, welches Vorgehen sinnvoll ist. Je nach individueller Situation kann beispielsweise eine der folgenden Möglichkeiten in Betracht kommen:

  • Kurzzeittherapie (KZT) – häufig zunächst als Kurzzeittherapie 1 (KZT I)
  • Langzeittherapie (LZT) – wenn ein längerer Behandlungsbedarf besteht
  • Akuttherapie – bei einer besonders belastenden aktuellen Situation oder einem kurzfristig erhöhten Unterstützungsbedarf
  • Beratung oder andere unterstützende Maßnahmen
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten einer Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Eine Behandlung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Wird der Antrag auf Psychotherapie vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt, kann die Behandlung in vielen Fällen auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt und weiterhin über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Die Kosten einer Psychotherapie werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Eine Behandlung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann grundsätzlich bis zum 21. Lebensjahr über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Wird der Antrag auf Psychotherapie vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt, kann die Behandlung in vielen Fällen auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt und weiterhin über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden.

Privatversicherte sowie beihilfeberechtigte Patient:innen werden gebeten, sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer privaten Krankenversicherung und gegebenenfalls bei der Beihilfestelle über die jeweiligen Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme zu informieren.

Psychotherapie, 
Traumatherapie
Digitale Innovation
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Düsseldorfer Str. 12

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Kontakt: 0201 45884099
E-Mail: info@johanna-neumann.com

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